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Lexikon - Gesetzliche Pflegeversicherung

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Gesetzliche Pflegeversicherung

Die Gesetzliche Pflegeversicherung wurde aus der Notwendigkeit heraus am 01.01.1995 eingeführt. Versicherungspflicht und -schutz bezieht sich auf alle Personen, die in der gesetzlichen Krankenkasse versichert sind. Versicherte der privaten Krankenversicherung werden verpflichtet einen Pflegeversicherungsvertrag abzuschließen.
Zwar steigt das Risiko auf Pflegebedürftigkeit erst im Alter, doch auch junge Leute können dauerhaft, zB. in Folge eines Unfalls, schwerer Krankheit usw., auf Pflege und Hilfe angewiesen sein. Weil der gesetzliche Schutz kaum das Notwendigste abdeckt wird empfohlen zwei sinnvolle private Zusatzpflegeversicherungen abzuschließen:

LVA
Pflegegrad 2
Pflegegrad 3
Pflegegrad 4
Pflegegrad 5
Pflegerente
Pflegeversicherung
Pflichtversicherungen
Private Studentische Krankenversicherung
Sachkundeprüfung
Verzicht auf bestehende Pflegepflichtversicherung
Zusatzversicherung

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